Gemeinnütziger Verein PRO PAX
Der Eigenname PRO PAX ist abgeleitet vom lateinischen
PRO PACE "für den Frieden". Der gemeinnützige Verein
PRO PAX mit Sitz in 3006 Bern, wurde am 18. August 2015 gegründet, gemäss Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Präsident und Kontaktadresse:
Othmar Ulrich, Verein PRO PAX, Bondelistr. 20, 3084 Wabern BE
Der Verein PRO PAX bezweckt:
- die Förderung des Friedens und der Friedensidee
- die Förderung von kulturellen, ökumenischen, religionsübergreifenden und friedensfördernden, humanitären Massnahmen, Aktivitäten und Veranstaltungen
- den Bau, Erwerb, die Miete und den Unterhalt von Gebäuden zur Andacht, zur Meditation und für friedensfördernde Tätigkeiten
- das friedensfördernde und völkerverständigende Zusammenbringen von Menschen
- die Würdigung und Unterstützung von Friedensstiftern und Altruisten
- die Bewahrung der Schöpfung und das Unterstützen und Durchführen von Entwicklungshilfe und ihr förderlicher Massnahmen
- die Unterstützung von Opfern physischer und psychischer Gewalt.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral, wirkt national oder international und kann Organisationen mit ähnlichen Zielen unterstützen.
Laufende Projekte
- Unterstützung von Menschen, die Opfer von Gewalt waren oder sind.
Insbesondere Unterstützung zur Allgemeinbildung - Unterstützung in Kambodscha von Opfern gesellschaftlicher Diskriminierung und institutioneller Gewalt.
- Unterhalt eines Andachtsgebäudes für Gewaltopfer und für den Frieden
- Seminare zur Völkerverständigung, mit jungen Teilnehmern aus verschiedenen Nationen.
Spenden
Spenden allgemeiner Art oder zugunsten von spezifischen Projekten sind willkommen und können gerne auf das Vereinskonto überwiesen werden:
Verein PRO PAX
3006 Bern
Postcheck-Konto 61-48 2450-1
IBAN CH84 0900 0000 6148 2450 1
auch per QR Code (inkl. TWINT und Postfinance):
Gönner ab CHF 100.- erhalten eine Spendenbestätigung
Spenden an den Verein PRO PAX sind in der ganzen Schweiz steuerlich abziehbar.
Die Steuerverwaltungen der folgenden Kantone haben die Abzugsfähigkeit freiwilliger und unentgeltlicher Zuwendungen bestätigt:
- Bern, am 13. Januar 2016
- Wallis, am 8. Februar 2016
- Solothurn, am 16. Juni 2016